Gemeinsam stark –
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss
Informationsquelle, Controlling-Tool und Pflichterfüllung. Unsere Beratung bei der Erstellung eines Jahresabschlusses berücksichtigt alle Aspekte.
Der Jahresabschluss spiegelt die wirtschaftliche Lages Ihres Unternehmens wider und ist Grundlage betriebswirtschaftlichen Handelns. Fundierte Entscheidungen müssen auf transparenten und aktuellen Informationen basieren. Wir verstehen Ihren Jahresabschluss daher nicht als „Beiwerk“ zu den betrieblichen Steuererklärungen sondern als Herzstück der Unternehmenssteuerung. Unsere Beratung bei der Erstellung eines Jahresabschlusses umfasst stets eine persönliche Jahresabschlussbesprechung. Dort ziehen wir gemeinsam mit Ihnen Bilanz und liefern die erforderlichen Informationen um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Worauf wir bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses Wert legen
Je aktueller der Jahresabschluss, desto wertvoller die Informationen. Wir stellen sicher, dass Sie unternehmerische Entscheidungen auf Basis aktueller Zahlen treffen können. Dadurch bleiben Sie reaktionsfähig und stärken das Vertrauen Ihrer Lieferanten, Kunden und Gläubiger.
Auf Basis Ihres Jahresabschlusses reflektieren wir die Lage Ihres Unternehmens und diskutieren, welche Maßnahmen zur Erreichung Ihrer Ziele sinnvoll sind.
Selbstverständlich verlieren wir bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses die Steuern nicht aus den Augen. Die frühzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses ermöglicht die Entwicklung effizienter Steuerstrategien.
Bestandteile unserer Jahresabschlussberatung
Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den Vorgaben des HGB unter Berücksichtigung sinnvoller bilanzpolitischer Maßnahmen.
Entwicklung individueller Reportingpackages
Egal, ob Sie Ihr Working Capital optimieren wollen oder künftige Investitionen durch interne Finanzierungsmaßnahmen bedienen wollen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Reportingpackages zur laufenden Unternehmenssteuerung.
Aufstellung einer separaten Steuerbilanz
In vielen Fällen gibt es Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzpositionen. Um diese Abweichungen transparent und verständlich darzustellen, erstellen wir neben der Handelsbilanz standardmäßig auch eine separate Steuerbilanz.
Wir freuen uns darauf, Sie in einem unverbindlichen Termin kennenzulernen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch über Starnberg hinaus.
FAQs zum Jahresabschluss
Was ist der Jahresabschluss eines Unternehmens und warum ist er wichtig für die steuerliche Planung?
Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung. Durch geeignete bilanzpolitische Maßnahmen kann die steuerliche Situation von Unternehmen in einem gewissen Rahmen optimiert werden
Welche Bestandteile umfasst der Jahresabschluss und welche Informationen liefert er?
Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. aus dem Anhang und dem Lagebericht. Der Jahresabschluss liefert alle wesentlichen Informationen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage und ist für von großer Bedeutung für Gesellschafter, Geschäftsführer, Banken sowie für Kunden und Lieferanten.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und dient in erster Linie Informationszwecken. Die Steuerbilanz ist Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung. Handelsrechtliche Wertansätze werden hier nach den Vorgaben der Steuergesetze korrigiert.
Welche Rolle spielt der Jahresabschluss bei der Kreditvergabe und Finanzierung eines Unternehmens?
Für Banken und Investoren ist der Jahresabschluss von entscheidender Bedeutung. Neben der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens werden auch Rahmenbedingungen, wie die Höhe des Zinssatzes und der Kreditrahmen auf Basis der Informationen des Jahresabschlusses festgelegt. Zudem nutzen Ratingagenturen den Jahresabschluss zur Bonitätsbewertung von Unternehmen, was sich unmittelbar auf die Kosten der Kapitalbeschaffung auswirkt.
Welche Fristen und Termine müssen bei der Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses beachtet werden?
Die Fristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen unterscheiden sich je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens. Grundsätzlich müssen Jahresabschlüsse jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des folgenden Geschäftsjahrs aufgestellt und bis zum 31. Dezember veröffentlicht werden.