Abfindungen – Die Fünftelungsregel als Steuersparmodell

22. September 2024 | Lesezeit: 3 Minuten

Ferdinand Kandlhofer

Fünftelungsregel als Sparmodell
Das wichtigste in Kürze

Erhalten Arbeitnehmer Abfindungszahlungen, sind diese als Einkommen zu versteuern. Mit steigendem Einkommen steigt auch der anzuwendende Steuersatz. Einmalige Abfindungszahlungen können daher auch zu einem Sprunghaften Anstieg der Steuerbelastung führen.

Der steuererhöhende Effekt einer Einmalzahlung kann mit der sogenannten Fünftelungsregel abgemildert werden. Dadurch soll die Steuerbelastung gleichmäßiger verteilt werden.

Sofern es die Umstände zulassen, können Steuerpflichtige den Effekt der Fünftelungsregel beispielsweise durch geschickte Wahl des Auszahlungszeitpunkts beeinflussen.

Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland ist derzeit von einer schwächeren Konjunkturphase geprägt. Diese Entwicklung ist vor allem auf hohe. Laut aktuellen Berichten sind die Fälle betriebsbedingter Kündigungen im Jahr 2024 signifikant gestiegen. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Trennung einvernehmlich zu gestalten, werden daher häufig Abfindungszahlungen geleistet. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Fall ausgeschöpft werden können.

Worum handelt es sich bei Abfindungszahlungen?

Abfindungszahlungen sind finanzielle Entschädigungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie werden häufig bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen angeboten. Die Höhe der Abfindung variiert und hängt regelmäßig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Müssen Abfindungszahlungen versteuert werden?

Abfindungszahlungen unterliegen der Einkommensteuer. Die Zahlung des Arbeitgebers zur Kompensation des mit der Kündigung verbundenen Nachteils stellt beim Arbeitnehmer steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Lohnsteuer wird unmittelbar bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Da Abfindungszahlungen regelmäßig oberhalb des regulären Arbeitslohns liegen, kann der progressive Einkommensteuersatz schnell in die Höhe schießen und bis zu 45 % betragen.

Abfindungszahlungen stellen eine Entschädigung für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Entsprechend fallen keine Sozialabgaben an.

Kann die steuerliche Belastung von Abfindungszahlungen gemindert werden?

Zur Vermeidung des mit der Abfindungszahlung regelmäßig einhergehenden Anstiegs des progressiven Steuersatzes, kann die sogenannte Fünftelungs-Regel angewandt werden. Effektiv wird der Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung der Abfindung geglättet und die persönliche Steuerlast kann erheblich reduziert werden.

  1. Berechnung der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung des Abfindungsbetrags
  2. Berechnung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines Fünftels des Abfindungsbetrag
  3. Multiplikation der Differenz aus Steuerberechnung 1 und Steuerberechnung 2 mit dem Faktor 5
  4. Festsetzung der Einkommensteuer in Höhe des Betrags aus Steuerberechnung 1 und Steuerberechnung 3

Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Fünftelungsregel erfüllt sein?

Damit Arbeitnehmer den Vorteil der Fünftelungsregeln in Anspruch nehmen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bei der Abfindungszahlung muss es sich um außerordentliche Einkünfte handeln
  2. Die Abfindungszahlung muss insgesamt in einem Veranlagungszeitraum ausbezahlt werden
  3. Die Abfindungszahlung muss zusammengeballt mit anderen Einkünften vereinnahmt werden

Wann liegen außerordentliche Einkünfte im Sinne der Fünftelungsregel vor?

Außerordentlichen Einkünften im Sinne der Fünftelungsregel sind bspw. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen. Das bedeutet, die Abfindung darf nicht für bereits erdiente Ansprüche ausbezahlt werden. Darunter fallen auch Ausgleichzahlung für die künftige Reduzierung der Arbeitszeit.

Wann muss die Abfindungszahlung für die Anwendung der Fünftelungsregel ausbezahlt werden?

Wir die Abfindungszahlung in mehreren Raten ausbezahlt, müssen alle Zahlungen grundsätzlich innerhalb eines Jahres ausbezahlt werden. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen ist auch die Auszahlung in verschiedenen Jahren für die Fünftelungsregel unschädlich.

Wie hoch muss die Abfindungszahlung für die Anwendung der Fünftelungsregel sein?

Die Fünftelungsregel findet nur Anwendung, wenn die Abfindungszahlung zusammengeballt mit anderen Einkünften vereinnahmt wird. Dabei muss die Abfindungszahlung zusammen mit den anderen Einkünften höher sein, als die wegfallenden Einkünfte. Dabei wird auf die „gewöhnlichen“ Einkünfte des Vorjahres abgestellt. Bei „Außergewöhnlichen“ Komponenten, wie bspw. Bonuszahlungen oder variable Vergütungen kann der Vergleichszeitraum auf mehrere Jahre ausgedehnt werden.

Wie kann die Anwendung der Fünftelungsregel sichergestellt werden?

Durch die Anwendung der Fünftelungsregel kann die persönliche Steuerbelastung deutlich reduziert werden. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei sollten sowohl die Auszahlungszeitpunkte als auch die vertraglichen Formulierungen vorab geprüft werden und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Insbesondere Aufgrund der erforderlichen Zusammenballung von Einkünften, sollten Arbeitnehmer die erforderliche Einkommenshöhe im Blick haben. Eine berufliche Auszeit im Jahr der Kündigung oder eine verfrühte Auszahlung vor Renteneintritt kann daher erhebliche steuerliche Folgen haben und sollte wohl überlegt sein.

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