Nachhaltiger Erfolg geht nicht ohne ein zufriedenes Team – Wir kümmern uns um Ihre Lohnbuchhaltung und um Ihre Mitarbeiter

Wir wissen, wie wertvoll Mitarbeiter sind. Als Ihr Steuerberater für die Lohnbuchhaltung kümmern wir uns nicht nur um die monatlichen Abrechnungen. Wir haben auch Ihre Mitarbeiter im Blick und machen proaktive Vorschläge zur Nettolohnoptimierung

Personalmanagement ist von zentraler Bedeutung für jedes Unternehmen. Eine effiziente Lohnbuchhaltung setzt nicht nur Kapazitäten im Unternehmen frei, sondern trägt auch zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Neben der Erstellung der monatlichen Abrechnungen bieten wir daher auch umfangreiche Beratungsleistungen im Bereich Lohn und Gehalt. Wir verfolgen die wesentlichen arbeitsrechtlichen sowie lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Entwicklungen und zeigen sich ergebende Gestaltungsmöglichkeiten proaktiv auf.

Effizienzsteigerung durch digitale Buchführung

Digitale Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung
Digital

Wir schaffen nicht nur Prozesse zur Lohnabrechnung sondern haben auch passende Lösungen zur digitalen Pflege der Mitarbeiterstammdaten, zur Erstellung von Reisekosten-abrechnungen und zur Verwaltung der Urlaubstage.

kooperative Zusammenarbeit mit den Mandanten
Kooperativ

Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandaten den idealen Umfang der lohnsteuerlichen Maßnahmen. Individuelle Personalstatistiken liefern die Grundlage zur soliden Personalplanung.

Arbeiten mit verschiedenen Plattformen zur digitalen Verwaltung der Lohnbuchhaltung
Up-to-date und all-in-one

Wir arbeiten mit verschiedenen Plattformen zur digitalen Verwaltung der Lohnbuchhaltung. Durch den Einsatz von Arbeitnehmer Online ermöglichen wir es Ihren Arbeitnehmern lohnsteuerliche Themen online selbst zu verwalten. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Einführung und Anbindung von Personio. Die Komplettlösung zur digitalen Abbildung des gesamten HR-Prozesses bietet verschiedene Funktionen und Module im Bereich von Rekrutierung, Mitarbeiterentwicklung, Personalverwaltung, Zeiterfassung und Gehaltsabrechnung.

Gemeinsam stark.

Unsere Beratung im Bereich der Lohnbuchhaltung

Einrichtung digitaler Lohnbuchhaltung

Eine effiziente Lohnbuchhaltung setzt Kapazitäten frei. Wir unterstützen Sie bei der Einführung digitaler Abrechnungsprozesse und haben die richtigen Schnittstellen, damit Daten nicht mehrfach erfasst werden müssen.

Nettolohnoptimierung

Wir zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation Ihrer Arbeitnehmer. Durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise KiTa-Zuschüsse, Job-Rad oder Job-Ticket bleibt Ihren Mitarbeitern am Ende des Monats mehr Nettolohn übrig.

Lohnsteuerliche Beratung

Wir beraten Sie zu allen lohnsteuerlichen Themen. Egal ob Mitarbeiterbeteiligungen, Firmenwagen und E-Charging oder die Betreuung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsprüfungen. Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner bei allen Themen rund um Lohn- und Gehalt.

Wir freuen uns darauf, Sie in einem unverbindlichen Termin kennenzulernen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch über München hinaus.

FAQs zur Lohnbuchhaltung

Wie unterstützt ein Steuerberater bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen?

Steuerberater sind nicht nur für die monatliche Erstellung der Gehaltsabrechnungen verantwortlich. Ein wesentlicher Aspekt bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen liegt auch in der damit verbundenen steuerlichen Beratung. Steuerberater sind daher die ersten Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Nettolohnoptimierungen, Mitarbeiterbeteiligungen und Auskunftsperson gegenüber der Betriebs- und Sozialversicherungsprüfung.

Welche Besonderheiten gelten bei der Lohnabrechnung für Minijobber und geringfügig Beschäftigte?

Lohnabrechnungen für Minijobber und geringfügig Beschäftigte weisen einige Besonderheiten auf. Neben der gesetzlichen Einkommensgrenzen von aktuell EUR 520,- pro Monat muss beachtet werden, dass Arbeitgeber verschiedene Pauschalabgaben für Renten- und Sozialversicherung anführen müssen. Aufgrund der Befreiung von der Krankenversicherung müssen sich geringfügig Beschäftigte zudem anderweitig versichern.

Wie werden steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge in der Lohnbuchhaltung erfasst?

Neben den klassischen steuerpflichtigen Bezügen, wie beispielsweise Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, gibt es auch etliche steuerfreie Bezüge. Hierzu gehören beispielsweise der Fahrtkostenzuschuss und der KiTa-Zuschuss sowie Einzahlungen in betriebliche Altersversorgungen. Obwohl die steuerfreien Bezüge nicht der Einkommensteuer unterliegen, müssen sie monatlich abgerechnet und in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.

Welche Rolle spielt die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen?

Die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen ist mittlerweile Standard und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dies bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Neben einer ungemeinen Zeitersparnis stehen dadurch eine Vielzahl von Online-Services zur Verfügung.

Wie unterstützt ein Steuerberater bei der Umstellung auf digitale Lohnbuchhaltungssysteme?

Durch eine Vielzahl von Schnittstellen und Online-Anwendungen profitieren Arbeitgeber von einem effizienten und automatisierten Beleg- und Informationsaustausch. Mitarbeiter können auf Ihre Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen von Überall aus zugreifen. Steuerberater helfen nicht nur bei der Einrichtung der Prozesse sondern stehen Ihren Mitarbeitern und Angestellten auch bei technischen Fragen zur Verfügung.