Vom Beleg zur Steuererklärung – Ihr Steuerberater in München

Wir erstellen Ihre Steuererklärung, damit Sie Zeit für das Wesentliche haben.

Das deutsche Steuersystem ist wohl eines der komplexesten Systeme der Welt. Es stellt sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen regelmäßig vor große Herausforderungen. Wir stellen sicher, dass alle Vorschriften im Zusammenhang mit dem Erstellen von Steuererklärungen eingehalten werden. Im Rahmen unserer Deklarationsberatung prüfen wir stets, ob alle Abzugsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden und zeigen mögliche Gestaltungsalternativen im rechtlich zulässigen Rahmen proaktiv auf.

Was uns beim Erstellen Ihrer Steuererklärungen wichtig ist – digital, individuell und vorausschauend

Setzen auf digitale Prozesse bei der Steuererklärung
Digital

Die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumente ist ein wesentlicher Bestand beim Erstellen von Steuererklärungen. Wir garantieren einen effizienten und zeitsparenden Austausch der erforderlichen Daten und Belege. Wo es sinnvoll ist, setzen wir dabei auf digitale Prozesse. Damit haben Sie jederzeit und von überall auch Zugriff auf Ihre Steuerakte.

Individuelle Beratung beim Erstellen von Steuererklärungen
Individuell

Die Beratung beim Erstellen von Steuererklärungen ist eine höchst persönliche und individuelle Angelegenheit. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse und Ziele ein und bieten maßgeschneiderte Steuerlösungen.

Die Steuererklärung als Ausgangspunkt künftiger Steuerplanungen
Vorausschauend

Ihr Steuererklärung ist für uns nicht nur die Erfüllung einer lästigen Pflicht. Im Rahmen unserer Deklarationsberatung verstehen wir die Steuererklärung als Ausgangspunkt künftiger Steuerplanungen. Deshalb arbeiten wir auch beim Erstellen von Steuererklärungen eng mit unserem Team uns unseren Mandanten zusammen. Dadurch stellen wir sicher, dass wir schnelle und fundierte Entscheidungen treffen können.

Gemeinsam stark.

Unsere Beratung beim Erstellen von Steuererklärungen im Überblick

Erstellen betrieblicher Steuererklärungen

Beim Erstellen von betrieblichen Steuererklärungen verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Wir berücksichtigen steuerlich relevante Aspekte bereits bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Jahresabschlüsse. Dadurch identifizieren wir Gestaltungsmöglichkeiten auch unterjährig und vermeiden Reibungsverluste beim jährlichen Erstellen von Steuererklärungen.

Erstellung von Steuerbilanzen und eBilanzen

Auch beim Erstellen betrieblicher Steuerklärungen setzen wir auf verständliche und nachvollziehbare Prozesse. Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften stellen wir daher transparent in separaten Steuerbilanzen dar.

Beratung beim Erstellen privater Einkommen­steuererklärungen

Beim Erstellen privater Einkommensteuererklärungen setzen wir auf effiziente Prozesse. Fotografieren Sie einfach Ihre Belege mit dem Smartphone oder dem Tablet. Im Rahmen unseres digitalen Belegaustauschs werden diese per App zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.

Abwicklung der Korrespondenz mit dem Finanzamt

Unsere Deklarationsberatung umfasst nicht nur die Erstellung von Steuererklärungen. Wir überwachen alle gesetzlichen Fristen, prüfen Ihre Steuerbescheide und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.

Wir freuen uns darauf, Sie in einem unverbindlichen Termin kennenzulernen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch über München hinaus.

FAQs zur Steuererklärung

Welche Einkommensquellen müssen Privatpersonen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben?

Grundsätzlich müssen fast alle Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu gehören in erster Linie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Erwerbseinkünfte), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (bspw. Freiberufler und Ärzte), Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Daneben müssen auch Pensionen und Renten, Sozialleistungen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten sowie unter Umständen sonstige Einkünfte aus Gelegenheitsverkäufen.

Wie erfolgt die Besteuerung von Kapitaleinkünften für Privatpersonen?

Auf der privaten Ebene unterliegen Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen der Abgeltungsteuer. Diese Beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Wie werden betriebliche Gewinne aus Kapitalanlagen besteuert?

Für Gewinne aus Kapitalanlagen gibt es im betrieblichen Bereich verschiedene Steuerbefreiungen. Die Höhe der Steuerbefreiung ist grundsätzlich von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.

Gibt es besondere steuerliche Regelungen für Unternehmen bestimmter Branchen oder für bestimmte Geschäftsmodelle?

Im deutschen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von branchenübergreifenden Steuervergünstigungen. Immobiliengesell-schaften können beispielsweise unter gewissen Umständen von der Gewerbesteuer befreit sein. Durch die Errichtung von Holdingstrukturen können Unternehmen Gewinne nahezu steuerfrei ausschütten und forschungsintensive Unternehmen können von steuerfreien Zulagen profitieren.

Welche Fristen müssen bei der Abgabe betrieblicher und privater Steuererklärungen beachtet werden?

Grundsätzlich müssen Steuerklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wir die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des Übernächsten Jahres. Für die kommenden Jahre gelten weiterhin Corona-bedingte Verlängerungen. Bei der Abgabe durch einen Steuerberater müssen die Steuererklärungen 2022 bis zum 31. Juli 2024, die Steuererklärungen des Jahres 2023 bis zum 2. Juni 2025 und die des Jahres 2024 bis zum 30. April 2026 eingereicht werden.