Gemeinsam Stark – Umsatzsteuer rechtssicher beraten

Umsatzsteuer haben wir von den Besten gelernt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im nationalen und europäischen Umsatzsteuerrecht.

Lange galt die Umsatzsteuer als Buchhaltersteuer. Diese Zeiten sind definitiv vorbei. Die Umsatzsteuer betrifft regelmäßig Massenvorgänge und ist stark in den Fokus der Finanzämter gerückt. Werden Geschäftsvorfälle über einen längeren Zeitraum falsch abgerechnet oder verbucht, kann das gravierende Folgen haben. Wir stellen sicher, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Unser Umsatzsteuer Know-How in der Steuerberatung multinationaler Konzerne fließt in jede Buchhaltung ein, die wir betreuen. Wir verfolgen alle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsvorgaben und passen Ihre Prozesse bei Bedarf sofort an. Unsere Mandanten sind definitiv nicht von der Umsatzsteuer belastet.

Unsere Leistung im Bereich der Umsatzsteuer

Sattelfest - Umsatzsteuer
Sattelfest und pragmatisch

Es gibt wohl keine umsatzsteuerliche Frage, mit der wir uns noch nicht auseinandergesetzt haben. Wir wissen, wann ein kurzes Telefonat oder eine Email genügt und wann es Zeit ist, unsere Köpfe zusammenzustecken. Wir verschwenden keine Zeit mit unverständlichen Fachbegriffen sondern bringen es auf den Punkt.

Kompetenzen in der umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland
Bestens vernetzt im Ausland

Unsere Beratung im Bereich der Umsatzsteuer hört nicht an der Landesgrenze auf. Aufgrund der Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa können wir auch Sachverhalte im europäischen Ausland beurteilen. Sollte eine umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland erforderlich sein, sind wir bestens vernetzt. Wir übernehmen die Abwicklung und Kommunikation mit unseren Kollegen und stellen sicher, dass Sie auch im Ausland Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllen.

State of the Art Schnittstellen bei der Umsatzsteuer
State of the Art Schnittstellen

Die Umsatzsteuer ist ein Massenprozess. Qualität und Aktualität der Geschäftsdaten ist daher Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Meldeprozess. Das gilt für Handwerk, Produktion, Dienstleistung und Handel. Wir arbeiten in allen Bereichen mit den aktuellsten Technologien und stellen sicher, dass Ihre Finanzdaten durch die geeigneten Schnittstellen direkt in die Buchhaltung übergeben werden und für die Umsatzsteuer relevante Informationen nicht verloren gehen.

Gemeinsam stark.

Unsere Leistung im Bereich der Umsatzsteuer

Umsatzsteuerliche Optimierung Ihres Geschäftsmodells

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsteuerquote zu optimieren, umsatzsteuerliche Registrierungen im Ausland zu vermeiden oder Ihren laufenden Cash-Flow aus dem Tagesgeschäft zu verbessern.

Umsatzsteuererstattung im Ausland

Sie haben Geschäftspartner im Ausland, die mit ausländischer Umsatzsteuer abrechnen? Wir holen sie zurück!

Umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland

Sie haben ein Projekt im Ausland und die umsatzsteuerliche Registrierung ist nicht vermeidbar? Wir kümmern uns darum, dass sie schnell eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten und Ihre laufenden Verpflichtungen fristgerecht erfüllen.

Durchsetzungsberatung

Wir begleiten Sie sicher durch die Betriebsprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Und sollte einmal keine Einigung erzielt werden, vertreten wir Sie bei Bedarf auch im Einspruchs- oder Klageverfahren.

Gutachterliche Tätigkeit

Kurz, prägnant und verständlich. Wir beurteilen umsatzsteuerliche Sachverhalte zur rechtssicheren Einführung neuer Geschäftsmodelle, im Transaktionsbereich und zur Abwägung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs.

Wir freuen uns darauf, Sie in einem unverbindlichen Termin kennenzulernen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch über München hinaus.

FAQs zur Umsatzsteuer

Welche speziellen Anforderungen gelten bei der Umsatzsteuer für international tätige Unternehmen?

International tätige Unternehmen müssen sicherstellen, dass umsatzsteuerliche Pflichten im Ausland erfüllt werden. Wird eine falsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und im falschen Land an das Finanzamt abgeführt, hat das weitreichende Folgen. Neben umfangreichen Rechnungskorrekturen müssen regelmäßig Umsatzsteuererklärungen berichtigt werden. Zudem können im Ausland hohe Strafzuschläge festgesetzt werden

Inwiefern kann ein Steuerberater Unternehmen dabei unterstützen, Umsatzsteuer im Ausland zurückzufordern?

Steuerberater können im Ausland bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Vorsteuervergütungsverfahren zurückfordern. Für die Erstattung von Umsatzsteuer in einem anderen EU-Mitgliedstaat wird der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt. Unter gewissen Voraussetzungen kann auch die Erstattung von Umsatzsteuer außerhalb der EU direkt im jeweiligen Land beantragt werden.

Welche Informationen und Unterlagen benötigt ein Steuerberater für die Umsatzsteuererstattung im Ausland?

Neben dem vom Betriebstätten-Finanzamt ausgestellten Nachweis der Eintragung als Unternehmer (USt 1 TN Bescheinigung) muss die Höhe der Umsatzsteuererstattung regelmäßig durch Originalrechnungen belegt werden.

Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater in Bezug auf die Umsatzsteuererstattung?

Die Erstattung von Umsatzsteuer im Ausland ist ein sehr formeller Prozess. Steuerberater helfen dabei zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erstattung vorliegen. Zudem müssen Erstattungsanträge zwingend fristgerecht eingereicht werden. Ist die Frist einmal verstrichen, kann die Umsatzsteuer für den Zeitraum nicht mehr erstattet werden.

Wie unterstützt ein Steuerberater bei der Planung von Umsatzsteuerstrategien im internationalen Geschäft?

Obwohl die Umsatzsteuer in Europa harmonisiert ist, sind einige landespezifische Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise hat jedes Land eigene Abgabe- und Meldefristen. Zudem gibt es einige Länder, in denen Umsatzsteuerguthaben nicht ausgezahlt werden sondern nur mit künftigen Zahlungsverpflichtungen verrechnet werden. So etwas ist insbesondere bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.